Unsere Kunden
Wir helfen Vereinsmitgliedern im Rahmen des
Steuerberatungsgesetzes gern sofern ausschließlich vorliegen:
- Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, Renten und
Unterhaltszahlungen - jeweils in unbeschränkter
Höhe sowie
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie aus
Kapitalvermögen und privaten Veräußerungsgeschäften
- bis
zu 9.000 Euro jährlich (für Alleinstehende) sowie
18.000 Euro
(für zusammenveranlagte Ehegatten)
-
Einkünfte aus nebenberuflicher Selbständigkeit nach § 3 Nr. 26
EStG
- Keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Land und Forstwirtschaft
oder selbständiger Tätigkeit (Anfragen hierzu telefonisch
oder per Email) |
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Wenn Sie Kontakt mit uns aufnehmen
möchten
erreichen Sie uns telefonisch unter:
040 - 450 25 605
Oder noch besser: Sie schicken uns eine Email.
Dann tragen wir die Telefonkosten und melden uns
umgehen bei Ihnen. |
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