Unsere Kunden

Wir helfen Vereinsmitgliedern im Rahmen des Steuerberatungsgesetzes gern sofern ausschließlich vorliegen:

- Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, Renten und
  Unterhaltszahlungen - jeweils in unbeschränkter Höhe sowie

- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie aus
  Kapitalvermögen und privaten Veräußerungsgeschäften - bis
  zu 9.000 Euro jährlich (für Alleinstehende) sowie 18.000 Euro
  (für zusammenveranlagte Ehegatten)

- Einkünfte aus nebenberuflicher Selbständigkeit nach § 3 Nr. 26 EStG

- Keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Land und Forstwirtschaft
  oder selbständiger Tätigkeit (Anfragen hierzu telefonisch oder per Email)

Wenn Sie Kontakt mit uns aufnehmen möchten
erreichen Sie uns telefonisch unter:
040 - 450 25 605

Oder noch besser: Sie schicken uns eine Email.
Dann tragen wir die Telefonkosten und melden uns
umgehen bei Ihnen.