Wir beraten Sie gerne
Im Rahmen unseres Leistungsangebotes beraten wir Sie gerne nach den Richtlinien des Steuerberatungsgesetzes. Dafür müssen Sie Mitglied unseres Vereins sein, außerdem dürfen wir uns nur mit Ihren Angelegenheiten befassen, sofern
- Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, Renten und Unterhaltszahlungen - jeweils in unbeschränkter Höhe sowie
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie aus Kapitalvermögen und privaten Veräußerungsgeschäften - bis zu 13.000 Euro jährlich (für Alleinstehende) sowie 26.000 Euro (für zusammenveranlagte Ehegatten),
- Einkünfte aus nebenberuflicher Selbständigkeit nach § 3 Nr. 26 EStG oder
- keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Land und Forstwirtschaft oder selbständiger Tätigkeit (Anfragen hierzu telefonisch oder per E-Mail)
